Landschaftsplaner*in in der Abteilung Stadtentwicklung, vorbereitende Bauleitplanung und Landschaftsplanung

Landeshauptstadt Kiel

Logo Landeshauptstadt Kiel
Stellenart:
Vollzeit
Arbeitgeber:
Landeshauptstadt Kiel
Arbeitsort:
24103 Kiel
(Schleswig-Holstein)

Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Aus­bil­dungs­be­trieben im Norden.
Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil.
Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung.
Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremien­sitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.

Starten Sie bei uns als

Landschaftsplaner*in

(Eingruppierung bis zur EG 12 TVöD bzw. A 11 SHBesG)

und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Stadtentwicklung, Vorbereitende Bauleitplanung und Landschaftsplanung befristet bis zum 31.03.2026 in Voll- oder Teilzeit.
Eine anschließende Weiterbeschäftigung wird angestrebt.


  • Entwickeln von freiraum- und landschaftsplanerischen Konzepten für die Landeshauptstadt Kiel
  • Erstellen von Fachbeiträgen zu Bebauungsplänen und anderen Planungsverfahren für die Landeshauptstadt Kiel
  • Erarbeiten von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen von Nachbargemeinden, Planfeststellungsverfahren, städtebaulichen Einzelprojekten oder Baugenehmigungsverfahren
  • Mitwirken an der methodischen und verfahrensrechtlichen Grundlagenarbeit zum Landschafts- und Naturschutzrecht

  • Studium. Abgeschlossenes technisch-ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in
    • Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung (bspw. Studiengänge Landschaftsarchitektur und...
Anzeige vom 06.05.2025. Letzte aktualisierung 17.05.2025

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